Beerdigung/ Todesfall

Wir kondolieren Ihnen aus tiefstem Herzen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft bei allem, was Sie in dieser schwierigen Situation nun bewältigen müssen. Trauernder Abschied aber auch christlicher Zuspruch, Trost, Hoffnung und Begleitung sind Sinn und Aufgabe der Abdankung.

Unsere Pfarrperson ist in dieser bewegten Zeit für Sie da, auch nach der Abdankung.


Vorgehen

Bei einem Todesfall wenden Sie sich in der Regel zuerst an das Zivilstandsamt oder den Bestatter (politischen Gemeinde und Merkblatt Todesfall). Dieser teilt Ihnen mit, welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer für die Abdankung zuständig ist und legt - in Absprache mit dem Pfarramt - den Termin fest.

Nehmen Sie nun mit der entsprechenden Pfarrperson Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch festzulegen. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Zur weiteren Begleitung in der Trauer steht Ihnen unsere Pfarrerin zur Verfügung.


Bestattung und Grab

Die Art der Bestattung besprechen Sie mit dem Bestatter. Sie können wählen zwischen Erdbestattung oder Kremation. Bei der Kremation ist es möglich, entweder eine Feier mit dem Sarg oder mit der Urne durchzuführen.


Aufbahrung

Für Auskunft und Beratung wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt.


Ort und Zeit

Der Termin wird vom Bestatter nach Rücksprache mit dem Pfarramt festgelegt. In den meisten Orten findet die Abdankung in der örtlichen Kirche statt. Normalerweise findet die Abdankung in der Kirchgemeinde statt, in deren politischen Gemeinde die verstorbene Person zuletzt angemeldet war. Der Pfarrer dieser Kirchgemeinde (oder sein/e StellvertreterIn) ist zuständig für die Beerdigung.


Kollekte

2 Jahreskollekte der Kirchgemeinde 
oder nach Wahl der Angehörigen


Kosten

Für verstorbene und nicht auswärtige (nicht in einer anderen politischen Gemeinde angemeldet) Mitglieder der ref. Landeskirchen ist die Abdankung kostenlos. Sonst werden Gebühren gemäss Reglement erhoben.